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Krebs und Reisen: Worauf sollen Patienten achten?

Dr. Christian Lotze betreut als Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativ- und Ernährungsmedizin (DGEM) Krebspatienten. Gerade nach der Therapie wünschen sich viele eine kleine Auszeit, am liebsten im Ausland. Doch wann können Betroffene in den Urlaub fahren und auf welche Besonderheiten müssen sie Rücksicht nehmen?

Unter welchen Voraussetzungen darf ich als Krebserkrankter überhaupt eine Reise antreten?

Dr. Christian Lotze: Im besten Falle ist die Therapie der Krebserkrankung abgeschlossen und eine weitere Erhaltungstherapie nicht notwendig. Ein Abstand von zwei bis drei Monaten ist in der Regel ausreichend, um den Hausarzt sowie den behandelten Onkologen, eine Möglichkeit zu geben, eine entsprechende Reisefähigkeit zu bestätigen. Im Falle einer laufenden Chemo- oder Immuntherapie oder auch Erhaltungstherapie (oft in Abständen) ist im jeden Fall vor geplanter Reise der behandelnde Onkologe bzw. Hämatologe zu informieren, um die spezielle und individuelle Situation zu klären.

Darf ich auch vor Therapiebeginn in den Urlaub fahren?

Dr. Christian Lotze: Prinzipiell ist es möglich, nach Rücksprache mit dem behandelndem Onkologen bzw. Hämatologen, einen Urlaub auch vor Therapie anzutreten. Dabei ist die Schwere der Erkrankung, die geplante Zeitdauer und der geplante Urlaubsort individuell zu berücksichtigen und mit dem Arzt das individuelle Risiko zu besprechen.

Welche Urlaubsziele sind für Krebspatienten geeignet?

Dr. Christian Lotze: Generell sind Urlaubsländer mit einem guten medizinischen Standard zu bevorzugen, wie beispielsweise Frankreich, Niederlande, Skandinavien, USA; Australien. Entsprechend sind Regionen und Länder mit einem im Vergleich zu Mitteleuropa bestehenden niedrigeren medizinischen Standard nicht empfehlenswert. In jedem Fall ist eine gültige Auslandskrankenversicherung wichtig.

Was ist bei Langstreckenflügen oder langen Autofahrten zu beachten?

Dr. Christian Lotze: Prinzipiell ist sowohl mit einer aktiven Tumorerkrankung als auch nach Abschluss einer Tumortherapie für eine befristete Zeit von wenigen Wochen bis Monaten von einer erhöhten Thrombose – und Lungenemboliegefahr auszugehen. Auch unterscheidet sich das jeweilige Thromboserisiko je nach Krebserkrankung und der durchgeführten Krebstherapie.

Eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt sollte erfolgen, ob eventuell eine Thromboseprophylaxe in Tabletten- oder Spritzenform, insbesondere bei Langstreckenflügen oder langen Autofahrten, angebracht ist. Unabhängig davon kann der Krebspatient während der Reise die Möglichkeiten von Bewegungen bei entsprechenden Pausen oder auch während der Fahrt – oder auch am Sitzplatz – nutzen, um sein zusätzlich Thromboserisiko zu reduzieren.

Was ist zu beachten, wenn ich mit einem Port reise?

Dr. Christian Lotze: Generell sind Reisen mit Port möglich. Der Port sollte jedoch frei von aktuellen, akuten Problemen wie Infektionen oder Wunden im Portbereich sein. Auch eine eventuell liegende Nadel sollte entfernt sein. Empfehlenswert ist es, einen Portausweis bei sich zu tragen, um Rückfragen bei der Flugsicherung oder im Fall einer notwendigen medizinischen Maßnahme besser beantworten zu können.

Gibt es Besonderheiten bei der Medikamenteneinnahme auf Reisen?

Dr. Christian Lotze: Hier sollte der Patient auf die Mitnahme einer ausreichenden Medikamentenmenge achten. Bei besonderen Medikamenten ist eine doppelte Versorgung vorsichtshalber sinnvoll. Das heißt, Medikamente sind sowohl im Handgepäck als auch im großen Reisegepäck sicherheitshalber zu verteilen, falls ein Teil davon abhanden kommt oder aufgrund von Problemen bei der Fluggepäckversorgung erst verspätet den Ankunftsort erreicht. Bei mehrstündigen Zeitverschiebungen ist auf eine eventuelle Über- oder Unterdosierung von Medikamenten zu achten.

Darf ich die Medikation einfach so im Reisegepäck mitnehmen?

Dr. Christian Lotze: Allgemein und insbesondere bei Betäubungsmittel-rezeptpflichtigen Medikamenten ist eine aktuelle Bescheinigung des jeweiligen Arztes über die aktuelle Medikation mitzuführen. Zusätzlich sind die jeweiligen Einreisebedingungen für die jeweiligen Länder für rezeptpflichtige Medikamente zu beachten. In manchen Ländern ist beispielsweise die Einfuhr von speziellen Medikamenten eingeschränkt, insbesondere von starken Schmerzmitteln.

Was müssen Krebsbetroffene beim Infektionsschutz berücksichtigen?

Dr. Christian Lotze: Das Thema Infektionsschutz ist bei Krebspatienten sehr individuell zu betrachten. In der Regel sind manche Urlaubsziele für Patienten mit einer aktiven Krebserkrankung und erst recht während einer Krebstherapie nicht empfehlenswert. So besteht zum Beispiel eine erhöhte Gefahr für parasitäre Erkrankungen, wie etwa Malaria in südamerikanischen, afrikanischen oder asiatischen Regionen. Unabhängig davon besteht während und zum Teil auch noch nach einer Krebstherapiephase häufig ein generell erhöhtes Risiko auch für Infektionen mit Bakterien oder auch Pilzen. Dieses Risiko besteht natürlich unabhängig von einer geplanten Reise bzw. dem geplanten Aufenthaltsort.

Darüber hinaus sollten die jeweilig empfohlenen Impfungen des Robert Koch-Institutes bzw. des Urlaubslandes mit dem Onkologen abgestimmt und diese dann rechtzeitig durchgeführt werden, sofern eine aktuelle Chemo- oder auch Immuntherapie nicht generell gegen die geplante Reise oder gegen die Impfungen spricht.

Was ist bei einer hohen Sonneneinstrahlung zu beachten?

Dr. Christian Lotze: Verschiedene Krebsmedikamente, auch in Tablettenform eingenommene Immuntherapien oder auch manche Begleitmedikation, wie beispielsweise das häufig eingesetzte Johanniskraut, sind sogenannte Photosensibilisatoren. Das heißt, sie können bei verstärkter, aber auch bei normaler Sonnenexposition, leichte bis schwerwiegende Hautveränderungen ähnlich dem Sonnenbrand verursachen. Unter Umständen müssen besonders lichtexponierte Hautareale noch monatelang nach Abschluss der Strahlentherapie geschützt werden. Auch hier ist eine Absprache mit dem behandelnden Onkologen nötig, um das potenzielle Risiko bezüglich einer Sonnenempfindlichkeit zu berücksichtigen.

Gegebenenfalls sind entsprechende Urlaubsziele zu vermeiden oder nur mit entsprechend maximalen Sonnenschutz, beispielsweise in Form von UV-schützender Kleidung, Sonnenschutzcremes mit Lichtschutzfaktor 50+ und ausreichendem Kopfschutz zu realisieren. Es ist auch wichtig, Sonnencremes mit einem sowohl UV-A – als auch UV-B-Filter zu verwenden.

Quelle:

https://www.deutsche-krebsstiftung.de/

 

© 2016 Selbsthilfegruppe für Leukämie- und Lymphompatienten Halle (Saale) / Sachsen-Anhalt

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