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Rascher und sicherer Zugang zu Innovationen über translationale Tumorboards

Berlin – Eine engere Kooperation zwischen Ärzten, Patienten und der Selbsthilfe sowie ein besseres Zusammenspiel von Behandlung und Forschung in der onkologi­schen Versor­gung fordert eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Deutschen Krebs­gesell­schaft, Ärzten, Wissenschaftlern, Politikern sowie von Krankenkassen und Patientenorganisa­tionen. Gemeinsam stellten sie im Frühjahr das Positionspapier „Wissen-generieren­de onkologische Versorgung“ vor, das Eingang in die Koali­tions­verhand­lungen finden soll. Wie eine solche onkologische Versorgung aussehen soll, erläuterte Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft, dem Deutschen Ärzteblatt.

5 Fragen an Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft

DÄ: Herr Bruns, Ihr Positionspapier „Wissen-generierende onkologische Versorgung“ sieht ein besseres Zusammen­spiel von Behandlung und Forschung in der onkologi­schen Versorgung vor. Wie lässt sich das nach Ihrer Ansicht realisieren?
Johannes Bruns: Bislang fehlt in unserem Gesundheits­system leider ein Prozess, der den Patienten, die von einer medizinischen Innovation profitieren könnten, zu einer guten Versorgung verhilft und gleichzeitig struk­turiert Wissen über die Anwendung dieser Innovation im Versorgungsalltag generiert. Deshalb schlagen wir einen sektorenübergreifenden und interdisziplinären Prozess vor. Idealerweise gründet dieser auf den regionalen Versorgungsnetzwerken, die den Patienten ohnehin behandeln. Bei Bedarf ermöglicht das Netzwerk dem Patienten den Zugang zu Spezialisten, die im Umgang mit der Innovation geschult sind. Praktisch könnte dies über sogenannte translationale Tumorboards geschehen, in denen alle für die Behandlung wichtigen Disziplinen eng zusammenarbeiten.

Es geht jedoch nicht nur um den raschen und sicheren Transfer medizinischer Innova­tionen in die Regelversor­gung. Eine Krebserkrankung ist für die Betroffenen und ihre Angehörigen mit einer Vielzahl von Belastungen verbunden, in der sie nicht nur medizinische Betreuung, sondern auch Beratung bei psychischen Belastungen oder sozialrechtlichen Fragen nach der Therapie benötigen.

DÄ: Wie sollen diese von Ihnen erwähnten translationalen Tumorboards konkret aussehen?
Bruns: Wenn ein regionales Tumorboard zum Schluss kommt, dass ein Patient/eine Patientin von einer Innovation profitieren könnte, dann sollte es ein translationales Tumorboard hinzuziehen können, dass sich mit der Innovation gut auskennt, beispiels­weise weil die beteiligten Experten dazu schon Studien durchgeführt haben oder spezielle Expertise mitbringen, die in einem normalen Tumorboard fehlt. Dieses translationale Tumorboard braucht eine Legitimation durch die Partner in der Selbst­verwaltung. Es würde zunächst die weiterführende Diagnostik übernehmen und dann eine Empfehlung für die anschließende Behandlung aussprechen.

Kommt es zum Schluss, dass die Anwendung der Innovation erfolgversprechend sein könnte, dann sind mehrere Optionen denkbar: Entweder das translationale Tumorboard wird bei der Behandlung beratend tätig. Oder es übernimmt die Behandlung, bis der Patient tatsächlich wieder in die Obhut der regionalen Behandler entlassen werden kann.  In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Anwendung neuer Methoden gut dokumentiert wird und dass die entsprechenden Qualifikationen für den Einsatz der Innovation vorhanden sind.

DÄ: Notwendig ist die Dokumentation der Behandlungsdaten und die Weitergabe an klinische Krebsregister. Wie kann das über die Sektorengrenzen hinweg gewährleistet werden?
Bruns: Standard für die Dokumentation in den Krebsregistern ist ja bislang ein Basis­datensatz, in dem jeder Behandlungsschritt dokumentiert wird, unabhängig davon, ob er stationär oder ambulant erfolgt.  Für die Dokumentation von innovativen Behand­lungen könnten Zusatzmodule entwickelt werden. Sie sollten so gestaltet sein, dass die Entscheider, die später über die Aufnahme der Innovation in den Regelleistungskatalog entscheiden müssen, eine gute Datengrundlage für ihre Entscheidung haben. Die translationalen Tumorboards sollten deshalb auch die Expertise mitbringen, die Datenerfassung so zu strukturieren, dass die entscheidenden Forschungsfragen geklärt werden können.

DÄ: Welche politischen Rahmenbedingungen halten Sie für die Translation der Innova­tionen aus der Krebsforschung in die Versorgung für notwendig?
Bruns: Die gesetzliche Grundlage zur „Erprobung von Untersuchungs- und Behand­lungs­methoden" ist durchaus schon jetzt vorhanden, und zwar in Form von § 137e SGB V. Man muss diesen Rahmen nur nutzen. Von entscheidender Bedeutung ist die Klärung der Frage, für welche Innovationen man die translationalen Tumorboards nutzen möchte, welche Qualitätsanforderungen ein solches Tumorboard erfüllen muss und wie man die Prozesse an der Schnittstelle von primär behandelnden Einrichtungen und den translationalen Tumorboards strukturiert, sodass sich der Patient gut aufge­hoben fühlt und den optimalen Nutzen hat. Ich glaube, hier ist vor allem die Selbst­verwaltung, also der Gemeinsame Bundes­aus­schuss, als steuernde Einrichtung gefragt.

DÄ: Für Krebspatienten ist die Orientierung im Gesundheitswesen schwer. Wie lässt sich diese erleichtern?
Bruns: Wir plädieren für besonders ausgebildete Lotsen, die die Patientinnen und Patienten während des gesamten Verlaufs ihrer Erkrankung begleiten. Diese Lotsen sollten ein hohes Maß an Empathie für die Patienten mitbringen und gleichzeitig über das Wissen verfügen, den Bedarf des Patienten zu erkennen und ihn an die richtige Stelle weitervermitteln. Dazu braucht man psychologisches und sozialrechtliches Wissen, eine solide Kenntnis unseres komplexen Gesundheitswesens ebenso wie Erfahrung aus dem medizinischen Alltag, zum Beispiel aufgrund einer pflegerischen Tätigkeit. In anderen Ländern, zum Beispiel Großbritannien, gibt es für diese Art der Tätigkeit ein eigenes Berufsbild, den Counsellor. Außerdem sollte die Psychoonkologie eine voll erstattungsfähige Leistung in der ambulanten wie stationären Versorgung sein.

Quelle:

https://www.aerzteblatt.de

 

© 2016 Selbsthilfegruppe für Leukämie- und Lymphompatienten Halle (Saale) / Sachsen-Anhalt

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